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Sozialdienst – Beratung rundum die Krankenhausentlassung

Unsere Sozialarbeiterinnen stehen Ihnen im Vorfeld gerne beratend zur Seite, wenn die Organisation und Einleitung konkreter Hilfen für die Zeit nach der Krankenhausentlassung erforderlich ist.

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Entlassmanagement

Die Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1 SGB V umfasst auch ein Entlassmanagement, um möglichen Versorgungslücken nach der Entlassung aus einem stationären Aufenthalt entgegen zu wirken. So wird eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleistet. Dazu arbeiten wir im interdisziplinären Team aus Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Mitarbeitern des Sozialdienstes. Eine sorgfältige Dokumentation an zentraler Stelle in unserem Krankenhausinformationssystem gewährleistet, dass jedes Mitglied des Behandlungsteams jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand der Planungen hat. Unsere Patienten, die zu einem geplanten Krankenhausaufenthalt kommen, erhalten bereits im Elektiven Aufnahmezentrum (EAZ) die hier zu findenden Hinweisblätter

Kontinuität in der medizinischen Versorgung

Neben der Organisation der pflegerischen und sozialen Rahmenbedingungen gilt besonderes Augenmerk dem medizinischen Entlassmanagement. Um eine kontinuierliche Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, erhalten Sie am Entlassungstag nach einem Abschlussgespräch den sogenannten Entlassbrief. In diesem werden die wesentlichen Fakten zu Ihrem Krankenhausaufenthalt zusammengefasst. Der Brief beinhaltet unter anderem: Aktuelle Beschwerden bei Aufnahme, Vorgeschichte, Untersuchungsbefunde, Diagnostik, Therapie und Medikation, sowie Hinweise auf die Organisation der Nachbehandlung (z.B. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Pflegeüberleitung). Mit diesem Brief sollten Sie sobald wie möglich Ihre weiterbehandelnde Ärztin oder Ihren weiterbehandelnden Arzt aufsuchen. Damit Sie auch bei einer Entlassung am Freitag sicher über das Wochenende kommen, können wir Ihnen Medikamente und Verbandsmaterial bis zum nächsten Werktag mitgeben.

Ihr Medikationsplan gibt mehr Sicherheit!

Nach dem 01. Oktober 2017 aufgenommene stationäre Patientinnen und Patienten erhalten von uns bei Entlassung einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Mit diesem Plan wissen Ihr weiterbehandelnder Arzt oder Ihre Angehörigen immer genau, welche Medikamente Sie derzeit einnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Medikationsplan bei der Entlassung erhalten. Damit Sie und das Behandlungsteam genügend Zeit haben, notwendige Angelegenheiten zu regeln, bemühen wir uns stets, Sie möglichst früh über den Entlassungstermin zu informieren.

Anschlussheilbehandlung / Rehabilitation

Unsere Rehaberatung organisiert für Sie die Anschlussheilbehandlung nach einem orthopädischen oder herzchirurgischen OP-Termin im Albertinen Krankenhaus.

Hier geht es zur Anmeldung 

Was sollten Sie nicht vergessen?

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Sprechen Sie die zuständige Pflegekraft an. Die benötigte Hilfe lässt sich dann schnell und leicht organisieren.

Bevor Sie unser Haus verlassen

Bevor Sie unser Haus verlassen, möchten wir Sie bitten, sich im "Patientenservice" im Erdgeschoss einzufinden, um die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung zu entrichten. Hier können Sie auch mit „Electronic-Cash“, also mit EC-Karte und PIN bezahlen. Darüber hinaus erhalten Sie dort auf Anfrage (auch telefonisch möglich) eine Bescheinigung über die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung unter der Telefonnummer (040) 5588-2450 gerne zur Verfügung.Wenn Sie es wünschen, rufen Ihnen die Mitarbeiter am Empfang in der Eingangshalle auch gern ein Taxi.

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